AZAV-Zulassung für Fahrschulen

AZAV für Fahrschulen

Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen oder Jobcenter können nur bei einer bestehenden Träger- und Maßnahmenzulassung nach AZAV eingelöst werden.

Was ist die AZAV?

Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist eine Rechtsverordnung zur Zulassung von Bildungsträgern (z.B. eine Fahrschule) und deren Maßnahmen (z.B. EU-Kraftfahrer oder Führerschein-Klassen C/CE). Die AZAV ist aus dem SGB III abgeleitet und für alle Bildungsträger, die zur Förderung bei der Bundesagentur für Arbeit zugelassen werden möchten, obligatorisch. Die Träger- und Maßnahmenzulassung erfolgt durch eine sogenannte Fachkundige Stelle (Beispiel TÜV oder DEKRA) Aktuell sind ca. 35 Fachkundige Stellen akkreditiert).

Was versteht man unter der AZAV “Trägerzulassung”?

§ 2 der AZAV regelt die Trägerzulassung. Bildungsträger, die eine nach SGB III geförderte Weiterbildung anbieten möchten, müssen u.a. folgende Kriterien erfüllen:
 

  • Bildungsträger muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzen (Nachweis über BWA o.ä.)

  • Die Eingliederung von Teilnehmern in den Beruf durch eigene Vermittlungsbemühungen unterstützen

  • Sie müssen über qualifiziertes Personal verfügen

  • Geeignete Infrastruktur

  • Unternehmensleitbild

  • Interne Prüfungen zur Prozessoptimierung ("internes Audit")

  • Es muss ein Qualitätsmanagementsystem vorhanden sein. 

Für Fahrschulen liegen viele Forderungen bereits im gesetzlich geregelten Bereich (z.B. Fahrlehrergesetz) vor. Sie sollen mit den Vorgaben der AZAV entsprechend verknüpft werden.

Was versteht man unter der AZAV “Maßnahmenzulassung”?

Mit der abgeschlossenen AZAV-Trägerzulassung ist noch keine Einlösung von Bildungsgutscheinen möglich. Erst mit erfolgreicher Maßnahmenzulassung können Bildungsgutscheine mit den Arbeitsagenturen oder Jobcentern abgerechnet werden.

Die Maßnahmenzulassung ist das eigentliche Herzstück des Bildungsangebots. Hier wird das Leistungsangebot der Fahrschule, beispielsweise die Führerscheinausbildung der Klassen C/CE oder Modulschulungen zulassungsfähig abgeprüft. Ergänzed zu den Forderungen der Fahrschüler Ausbildungsordnung oder des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes müssen  Kalkulationen, Unterrichtskonzepte oder Teilnehmerverträge den Zulassungsprozess durchlaufen.

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