"Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind ein günstiger!" (Seneca)



AZAV und Qualitätsmanagement - Vorsprung für Ihre Fahrschule

Mit Einführung der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) im Jahr 2005 haben Qualitätsmanagementsysteme und Zertifizierungen, z.B. nach der DIN EN ISO 9001, auch die Fahrschulen erreicht. Für die Finanzierung der Führerscheinausbildung über den Bildungsgutschein der Arbeitsagentur oder ARGE ist die Zertifizierung obligatorisch geworden. Seit 1.4.2012 hat die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) die AZWV abgelöst.

QM-Berater und Fahrlehrer

Wolfgang Hahn ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) und Fahrlehrer mit langjähriger Erfahrung im Qualitätsmanagement. Er ist "die" Schnittstelle für Fahrschule und AZAV. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick für eine erfolgreiche und zügige Zertifizierung.

Bild Wolfgang Hahn

Die aktuellen BDKS sind da!

Seit 01.06.2017 hat die Bundesarbeitsagentur die derzeit gültigen Bundesdurchschnittkostensätze (BDKS) veröffentlicht. Für die Fahrschulen haben sich im Vorjahresvergleich keine allzugroßen Änderungen ergeben.

hier der Link zu den BDKS auf der Seite der Arbeitsagentur.Die BDKS können als pdf heruntergeladen werden

Hinweis: für externe Links zeichnen wir nicht verantwortlich!

Bundesdurchschnittkostensätze versus § 32 FahrlG

Zertifizierte Fahrschulen kennen die Problematik: Die Bundesarbeitsagentur verlangt bei der Maßnahmenzulassung nach AZAV einen Gesamtkostensatz. Dieser ist eigentlich mit § 32 des Fahrlerergesetzes nicht kompatibel (Verbot der Pauschalpreisdarstellung). Ein Urteil des OLG Hamm (Az. 4 U 168/07) von 2008 brachte diesbezüglich keine abschließende Entscheidung. Eine Entscheidung hat nun das Landgericht Oldenburg (Aktenzeichen 5 O 1044/13) gefällt. Sogenannte Kostenvorschläge, die aufgrund der Forderung der BA (Bundesarbeitsagentur) erstellt werden, stellen keinen Verstoß gegen § 32 FahrlG dar. Dies gilt aber nur dann, wenn die Erstellung des Kostenvoranschlags erfolgt, um in die Erlangung der Fördermittel zu kommen.

Die AZAV ab 1.4.2012

Seit 1.4.2012 gilt die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) und hat bis dahin gültige AZWV abgelöst. Bedingt durch die 3jährige Zertifikatslaufzeit sind alle AZWV-Zertifikate zwischenzeitlich ungültig geworden.

Die AZAV

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